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KINDERSCHUTZKONZEPT
1. ZIEL VON TOGETHER MEDIATION FÜR SCHULEN
Der Verein together bietet seit 2003 Mediation im pädagogischen
Kontext durch ausgewählte und hochqualifizierte Expert:innen
an. Ziel ist es dabei stets Schüler:innen am aktuellen Konflikt
(präventiv) Techniken zu vermitteln, um in konfliktreichen
Situationen auch in Zukunft besser reagieren zu können. Junge
Menschen werden befähigt, selbständig und eigenverantwortlich
schwierige Situationen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung
kompetent zu meistern. Durch den Perspektivenwechsel, den Mediator:innen
anregen oder ermöglichen, gelingt ein anderer Umgang miteinander.
Mediation strebt konsensuale Lösungen an. Dem gehen viele intensive
Verhandlungsprozesse sowie das Arbeiten in maßgeschneiderten
Settings voraus, die vom Mediationsteam in jedem Fall neu angepasst
werden.
Als Zielgruppen stehen dabei Schüler:innen im Zentrum; auch
Pädagog:innen können in den Prozess involviert sein.
Einbezogen werden in den Beratungsprozess je nach Bedarf, u.a. Beratungslehrerin
bzw. Beratungslehrer, Schülerberatung, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie,
Schulärztin bzw. Schularzt, Direktion, Bildungsdirektion (u.a.
SQM) sowie fallweise auch außerschulische Einrichtungen.
Der Verein versteht sich als Teil eines Netzwerkes im Kinder- und
Jugendbereich und steht im regen Austausch mit anderen professionellen
Beratungsinstituten und freizeitpädagogischen Einrichtungen.
2. AUFGABE DES KINDERSCHUTZKONZEPTES
Ein Kinderschutzkonzept soll sicherstellen, dass die Rechte von
jungen Menschen während deren Teilnahme an Mediationen des
Vereins together geachtet werden, sie in dieser Zeit einen sicheren
Rahmen vorfinden und vor Gewalt geschützt sind.
Die nachstehenden Standards dienen dem Schutz junger Menschen. Sie
sollen die Mitglieder des Vereins together für das Thema Kinderschutz
sensibilisieren und ihnen ebenso notwendige Orientierung in möglichen
Verdachtsfällen ermöglichen.
Darüber hinaus sollen die Richtlinien auch alle Mitarbeitenden
des Vereins together insofern schützen, als sie ihnen bereits
vorab einen konkreten Handlungsfaden für den Umgang in schwierigen
bzw. heiklen Situationen geben.
Im Falle des Verdachts eines Fehlverhaltens soll ein faires Verfahren
zur Abklärung gewährleistet werden.
3. PRÄVENTIVE MASSNAHMEN
- Verhaltenskodex
- Standards für die Personal- und Partnerauswahl
- Sensibilisierung und Fortbildung
- Benennung eines oder einer Kinderschutzbeauftragten
- Transparentes Fallmanagement
3.1. Verhaltenskodex
Alle Personen, die Mitglieder des Vereins together bzw. für
diesen tätig sind, bekennen sich zu diesem Kinderschutzkonzept
und den darin enthaltenen Maßnahmen. Damit wird ein professioneller
und persönlicher Schutzstandard gewährleistet. Sie unterzeichnen
den Verhaltenskodex zum Kinderschutz und verpflichten sich somit
aktiv zu einem geschützten Umfeld für Kinder und Jugendliche
beizutragen.
3.2. Standards für Personalauswahl
Der Verein together beauftragt selbständig tätige Mediator:innen
(Eintragung in die Mediatoren-Liste des BMJ gemäß §
8 ff. ZivMediatG) mit vielfältigen Kompetenzen, beruflichen
Erfahrungen bzw. Zugängen zur Mediation.
Bei der Auswahl bzw. Aufnahme von Mitgliedern werden Werte bzw.
Haltung im Umgang mit jungen Menschen thematisiert. Alle Mitglieder
müssen eine eindeutige Haltung bzgl. der Thematik Gewalt
an Kindern/Jugendlichen haben sowie auf jeden Fall pädagogische
und praktische Kenntnisse in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
vorweisen können. Die Identifikation mit dem Kinderschutzkonzept,
die Unterschrift des Verhaltenskodex und eine Strafregisterbescheinigung
Kinder- und Jugendfürsorge sind Voraussetzung für
eine Mitgliedschaft im Verein together. Bei Vorlage der Strafregisterbescheinigung
darf diese maximal 3 Monate alt sein und es dürfen keine Verurteilungen
aufscheinen.
3.3. Sensibilisierung und Fortbildung
Der Verein together trägt dafür Sorge, dass alle Mitglieder,
die mit jungen Menschen arbeiten Basiskenntnisse über Gewaltprävention
und gewaltfreien Umgang, inklusive sexualisierte Gewalt und Erkennen
von Signalen haben.
Der Verein together bemüht sich um regelmäßige Fortbildungen
zum Thema Gewaltprävention und Intervention. Zur Qualitätssicherung
zählen persönliche und berufliche Weiterentwicklung, Einzel-
und Gruppensupervision sowie Fallbesprechungen (Intervision) und
auch wissenschaftliche Begleitung.
3.4. Kinderschutzbeauftragte:r (i.F. KSB)
Der Vorstand ernennt eine geeignete Person zur KSB.
Diese dient als Ansprechperson
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bei Verdachtsfällen,
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als Schnittstelle
im Krisenmanagement, |
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zur Begleitung und
Sicherstellung der Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes (Durchführung
der Risikoanalyse), |
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für Fortbildungen
zum Thema Kinderschutz und Gewaltprävention, |
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beim Monitoring und
der Evaluation. |
3.5. Transparentes Fallmanagement
Grundsätzlich werden zwei verschiedene Fallkonstellationen
unterschieden:
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a) |
Der Verdachtsfall
betrifft eine Person aus dem Kreis der Mitarbeitenden mit Zugang
zu Kindern/Jugendlichen |
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b)
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Ein:e together Mediator:in
erlangt im Zuge der Tätigkeit Kenntnis über Missbrauch,
Gewalt, Vernachlässigung an bzw. von Kindern, die außerhalb
der unmittelbaren Zuständigkeit beziehungsweise Verantwortung
liegt, zum Beispiel innerhalb der Familie oder in der Schule. |
Im Verdachtsfall kommen folgende Grundlagen
zur Anwendung:
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a) |
Meldung an die oder
den KSB (mittels Meldeformular) |
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b)
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Prüfung und Abklärung
des Verdachts durch die oder den KSB gemeinsam mit dem Vereinsvorstand |
Der Verein together geht jedem gemeldeten
Verdachtsfall nach! Für die professionelle Abwicklung wurden
entsprechende Leitlinien für den Krisenfall entwickelt (Krisenleitfaden).
Ein standardisiertes Vorgehen im Fallmanagement soll den Informationsfluss
zwischen den Akteur:innen sicher stellen. Die zentrale Anlaufstelle
für alle Verdachtsfälle ist die oder der KSB. Diese:r
führt die ersten Klärungen durch, stellt fest ob sich
der Verdacht erhärtet oder nicht und entscheidet in Absprache
mit dem Vorstand über die weiteren Schritte. Die betroffenen
Personen werden über das Vorgehen unter Einhaltung geltender
Datenschutzbestimmungen und Verschwiegenheitspflichten informiert.
Opferschutz hat höchste Priorität! Dazu zählt ein
entsprechendes professionelles Vorgehen. Ziel des Fallmanagements
ist es, bei Verdachtsfällen eine adäquate und rasche Untersuchung
der jeweiligen Situation zu ermöglichen sowie Fälle von
Missbrauch bzw. Gewalt frühzeitig zu erkennen. Bis zur Klärung
der Vorwürfe wird die in Verdacht geratene Person von der Arbeit
mit den jungen Menschen im Rahmen der Tätigkeit im Verein together
abgezogen bzw. nicht weiter eingesetzt oder die Zusammenarbeit ruhend
gestellt.
4. DOKUMENTATION UND WEITERENTWICKLUNG
Jeder einzelne (Verdachts-)Fall wird abschließend dokumentiert
und gemäß den Datenschutzbestimmungen abgelegt. Die Dokumentation
obliegt der Verantwortung der oder des KSB.
In regelmäßigen Abständen wird das Kinderschutzkonzept
wie auch die Kinderschutzstandards und das Fallmanagement evaluiert
und gegebenenfalls überarbeitet bzw. adaptiert.
2024
Verein together Kinderschutzkonzept (PDF 150KB)
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